Unser Weiterbilkdungsprogramm wird finanziell gefördert.
Für Ihre Weiterbildung an der Heidelberg International
Business Academy stehen Ihnen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen
vielfältige Möglichkeiten der Weiterbildungsfinanzierung offen, die im Folgenden
vorgestellt werden. Wenn Sie weitere Fragen zur Finanzierung haben,
wenden Sie sich bitte an unsere Ausbildungsberater, die Ihnen im Rahmen
einer persönlichen Beratung gerne die verschiedenen Instrumente zur Förderung
vorstellen.
Förderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG
Das Weiterbildungsprogramm an der HIB ist förderungsfähig nach BAföG. Beim Vorliegen bestimmter
persönlicher Voraussetzungen haben Sie daher Anspruch auf eine finanzielle
Förderung Ihres Studiums. Diese Förderung erfolgt vollständig als Zuschuss, der
nach Abschluss der Weiterbildung nicht zurückzuzahlen ist.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt
das Ziel, Schüler/innen in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
finanziell zu unterstützen. Schüler/innen, die sich auf den
Fortbildungsabschluss zum/r staatlich geprüften Betriebswirt/in in den
Fachrichtungen Tourismus oder Marketing vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen.
Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter,
zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Schülern/innen angeboten, der den
neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der
Weiterbildungfinanzierung zur Verfügung steht.
Die Heidelberg International Business Academy vergibt beim
Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zinsgünstige Weiterbildungsdarlehen,
die zu einer Reduzierung der monatlichen Weiterbildungsgebühren um 50
Prozent führen. Diese Darlehen ermöglichen es den Schülern/innen einen Teil
der anfallenden Gebühren erst nach ihrem Weiterbildungsabschluss mit den
Einkünften aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu entrichten.
Kindergeld erhalten Eltern für ihre Kinder. Bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. Für ein über 18 Jahre
altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld u.a.
weitergezahlt werden solange es sich in einer Ausbildung befindet.
Kosten für eine Aus- oder Fortbildung können Sie Steuer mindernd als
Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend machen. Für die an der
HIB durch die Berufsausbildung eines Kindes entstehenden
Aufwendungen können Eltern zudem einen Ausbildungsfreibetrag erhalten.
Während Ihrer Weiterbildung an der HIB können Sie das Semester-Ticket des
Verkehrsverbundes Rhein-Neckar erwerben und so alle öffentlichen
Verkehrsmittel in Heidelberg und Umgebung zu sehr günstigen Konditionen
nutzen. Bitte erkundigen
Sie sich bei unserem Studiensekretariat.