Weiterbildungsfinanzierung

Unser Weiterbilkdungsprogramm wird finanziell gefördert.

Für Ihre Weiterbildung an der Heidelberg International Business Academy stehen Ihnen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vielfältige Möglichkeiten der Weiterbildungsfinanzierung offen, die im Folgenden vorgestellt werden. Wenn Sie weitere Fragen zur Finanzierung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Ausbildungsberater, die Ihnen im Rahmen einer persönlichen Beratung gerne die verschiedenen Instrumente zur Förderung vorstellen.

Förderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG
Das Weiterbildungsprogramm an der HIB ist förderungsfähig nach BAföG. Beim Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen haben Sie daher Anspruch auf eine finanzielle Förderung Ihres Studiums. Diese Förderung erfolgt vollständig als Zuschuss, der nach Abschluss der Weiterbildung nicht zurückzuzahlen ist.
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Aufstiegsfortbildungsförderung ("Meister-BAföG")
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt das Ziel, Schüler/innen in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Schüler/innen, die sich auf den Fortbildungsabschluss zum/r staatlich geprüften Betriebswirt/in in den Fachrichtungen Tourismus oder Marketing vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen.
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Bildungskredit der Bundesregierung
Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Schülern/innen angeboten, der den neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Weiterbildungfinanzierung zur Verfügung steht.
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Weiterbildungsförderung der HIB
Die Heidelberg International Business Academy vergibt  beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zinsgünstige Weiterbildungsdarlehen, die zu einer Reduzierung der monatlichen Weiterbildungsgebühren um 50 Prozent führen. Diese Darlehen ermöglichen es den Schülern/innen einen Teil der anfallenden Gebühren erst nach ihrem Weiterbildungsabschluss mit den Einkünften aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu entrichten.
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Kindergeld
Kindergeld erhalten Eltern für ihre Kinder. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld u.a. weitergezahlt werden solange es sich in einer Ausbildung befindet.
Weitere Informationen
Steuerliche Vorteile
Kosten für eine Aus- oder Fortbildung können Sie Steuer mindernd als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend machen. Für die an der HIB durch die Berufsausbildung eines Kindes entstehenden Aufwendungen können Eltern zudem einen Ausbildungsfreibetrag erhalten.
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Fahrtkostenermäßigung
Während Ihrer Weiterbildung an der HIB können Sie das Semester-Ticket des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar erwerben und so alle öffentlichen Verkehrsmittel in Heidelberg und Umgebung zu sehr günstigen Konditionen nutzen. Bitte erkundigen Sie sich bei unserem Studiensekretariat.
Möglichkeiten der Finanzierung der Weiterbildung an der HIB

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