Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-BAföG") verfolgt das Ziel, Schüler/innen in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung in allen Berufsbereichen. Schüler/innen, die den Abschluss zum/r staatlich geprüften Betriebswirt/in an der Heidelberg International Business Academy anstreben, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
an Vollzeitlehrgängen erhalten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt
bis zu folgender Höhe:
• für Alleinstehende ohne Kind: 697 € (davon 238 € Zuschuss
und 459 € Darlehen),
• für Verheiratete: 912 € (238 € Zuschuss / 674 € Darlehen),
• für Verheiratete mit einem Kind: 1.122 € (343 € Zuschuss / 779 €
Darlehen),
• für Verheiratete mit zwei Kindern: 1.332 € (448 € Zuschuss / 884
€ Darlehen).
Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen
Kinderbetreuungszuschlag von 113 € je Monat und je Kind zu
den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten.
Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der
Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen dürfen längstens 24 Monate dauern
(Förderungshöchstdauer).
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und im übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Wer sich nach Abschluss der Weiterbildung selbständig macht, dem werden auf Antrag unter bestimmten Bedingungen bis zu 66 % des Restdarlehens erlassen.
Die Förderungsanträge sind schriftlich an das zuständige - in der Regel
kommunale - Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnortes zu richten. Die
Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme
beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist.
Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Über
Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden,
die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der Deutschen
Ausgleichsbank ausgezahlt, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter
Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
Alle Informationen sind ohne Gewähr! Bitte
informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen im Internet unter
www.meister-bafoeg.info.
© HIB: Finanzierung der Weiterbildung an der HIB mit dem Meister BAföG als Instrument zur Weiterbildungsförderung

