BAföG

Das Weiterbildungsprogramm an der HIB ist förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG. Beim Vorliegen bestimmter persönlicher Voraussetzungen haben Sie daher Anspruch auf eine finanzielle Förderung Ihrer Weiterbildung. Diese Förderung erfolgt vollständig als Zuschuss, der nach Ihrem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Das Kindergeld wird bei der Berechnung des BAföG-Anspruchs nicht angerechnet. Als monatlicher Bedarf sind im BAföG Pauschalbeträge vorgesehen, deren Höhe abhängig ist von der gewählten Weiterbildungsform und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend).

Im Einzelnen gelten folgende Bedarfssätze:

Die Höhe Ihrer BAföG-Förderung ergibt sich, wenn von dem für Sie maßgeblichen Bedarfssatz nach dem BAföG Ihr anzurechnendes eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres Ehegatten abgezogen werden (familienabhängige Förderung). Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht (elternunabhängige Förderung).

Als Faustregel gilt:

Sofern Sie Leistungen nach dem BAföG beantragen wollen, setzen Sie sich bitte mit unserem Sekretariat in Verbindung. Die Förderung nach dem BAföG ist schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern zu beantragen. Die Formblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort erhältlich, die auch die BAföG-Anträge bearbeiten und entscheiden, ob Leistungen nach dem BAföG erteilt werden. Die Formblätter sind auch im Internet verfügbar und können unter der Adresse www.bafoeg.bmbf.de eingesehen und ausgedruckt werden.

Finanzielle Förderung - BAföGAlle Informationen sind ohne Gewähr! Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen beispielsweise im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de.

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