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Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-BAföG") verfolgt das Ziel, Studierende in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung in allen Berufsbereichen. Studierende, die den Abschluss zum/r staatlich geprüften Betriebswirt/in an der Heidelberg International Business Academy anstreben, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe:

•  für Alleinstehende ohne Kind: 675 €  (davon 229 € Zuschuss und 446 € Darlehen),
•  für Verheiratete: 890 € (229 € Zuschuss / 661 € Darlehen),
•  für Verheiratete mit einem Kind: 1.100 € (334 € Zuschuss / 766 € Darlehen),
•  für Verheiratete mit zwei Kindern: 1.310 € (3439 € Zuschuss / 871 € Darlehen).

Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss bis zu 113 € je Monat und je Kind zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten.

Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen dürfen längstens 24 Monate dauern (Förderungshöchstdauer).

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und im übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Wer sich nach Abschluss der Weiterbildung selbständig macht, dem werden auf Antrag unter bestimmten Bedingungen 66 % des Restdarlehens erlassen.

Die Förderungsanträge sind schriftlich an das zuständige - in der Regel kommunale - Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnortes zu richten. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen sollte rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist. Maßnahmebeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden, die auch die Zuschüsse auszahlen. Die Darlehen werden von der Deutschen Ausgleichsbank ausgezahlt, wenn mit ihr hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Alle Informationen sind ohne Gewähr! Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen im Internet unter www.meister-bafoeg.info.


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