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Kindergeld

Kindergeld erhalten Eltern für ihre Kinder. Anspruchsberechtigt sind leibliche Eltern, Adoptiveltern, Stiefmutter / Stiefvater, Großeltern und Pflegeeltern. Weitere Voraussetzung ist, dass der antragstellende Elternteil in Deutschland wohnt oder sich hier gewöhnlich aufhält.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld u.a. weitergezahlt werden solange es sich in einer Ausbildung befindet. Über das 25. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Ausbildung Kindergeld gezahlt, wenn sie den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, sich freiwillig für nicht mehr als 3 Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben oder eine vom Grundwehr- bzw. Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben, und zwar längstens für die Dauer des gesetzlichen Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes.

Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf. Dabei erkennt die Familienkasse alle Ausbildungsmaßnahmen an, durch die das Kind die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erwerben kann, die als Grundlagen für die Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sind. Auch der Besuch eines vergleichbaren Studiums im Ausland gilt als Ausbildung im kindergeldrechtlichen Sinn, beispielsweise im Rahmen eines Studienjahres an einer unserer Partnerhochschulen.

Selbst wenn ein Kind die besonderen Voraussetzungen für die weitere Berücksichtigung über das 18. Lebensjahr hinaus erfüllt, wird Kindergeld nur gezahlt, wenn seine Einkünfte und Bezüge den jeweils maßgeblichen Grenzbetrag (ab 2010: 8.004 €) nicht überschreiten. Bei der Berechnung der Einkünfte sind die Werbungskosten von den Einnahmen abzuziehen. Nur der verbleibende Betrag wird der Kindergeldberechnung zugrunde gelegt.

Kindergeld wird monatlich in folgender Höhe gezahlt:

  • für das erste Kind:
  • 164 Euro
  • für das zweite Kind:
  • 164 Euro
  • für das dritte Kind:
  • 170 Euro
  • für jedes weitere Kind:
  • 195 Euro

Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse. Das ist in erster Linie das Arbeitsamt – Familienkasse – , in dessen Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Benutzen Sie bitte zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Alle Informationen sind ohne Gewähr! Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen beispielsweise im Internet unter www.arbeitsamt.de.


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