Begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, d.h. einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) können die Förderung einer anschließenden Weiterbildung über die Stiftung Begabtenförderungswerk Berufliche Bildung beantragen. Absolventinnen und Absolventen kommen für eine Förderung in Frage
- wenn sie ihre Berufsabschlussprüfung mit besser als "gut" (bei mehreren
Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
bestanden haben
- und
beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet sind
- oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen
Leistungswettbewerb teilgenommen haben
- oder von einem Betrieb oder der Berufsschule begründet vorgeschlagen werden
- und bei Aufnahme in das Förderprogramm jünger als 25 Jahre sind.
Durch Kostenzuschüsse werden anspruchsvolle Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Das Spektrum konkreter Fördermöglichkeiten umfasst folgende Bereiche:
Innerhalb der Förderung können nicht rückzahlbare Zuschüsse von jährlich bis
zu 1.700 EUR für die Finanzierung anspruchsvoller Weiterbildung gezahlt werden.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten tragen einen Eigenanteil an den
Weiterbildungskosten von bis zu 120 EUR pro Jahr. Die maximale Förderdauer liegt
bei drei Jahren. Maßnahmen, die vor der Antragstellung bereits begonnen wurden,
können nicht bezuschusst werden. Zuständig für Information, Beratung und
Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ist die nach dem Berufsbildungsgesetz
zuständige Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eines Interessenten
oder Antragstellers eingetragen war. Die Mittel für das Förderprogramm stellt
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Alle
Informationen sind ohne Gewähr! Bitte informieren Sie sich über die aktuellen
Regelungen beispielsweise im Internet unter
www.bmbf.de und unter
www.begabtenfoerderung.de.